Förderung
Förderung über die Pflegekasse möglich.
Bei bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich sein – zum Beispiel bei barrierearmen Badumbauten.
Mögliche Voraussetzungen
- Eingestufter Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1)
- Maßnahme verbessert das Wohnumfeld dauerhaft
- Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt
- Pflegebedürftige Person lebt im Haushalt
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Steuer- oder Pflegeberater und übernehmen keine rechtsverbindliche Beratung zur Förderung. Wir geben dir aber gerne einen praxisnahen Überblick, welche baulichen Maßnahmen in deinem Fall sinnvoll sein können – und verweisen bei Bedarf an die zuständigen Stellen.